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infos » aufnahme- bedingungen
Hier finden Sie unsere Aufnahmebedingungen für die einzelnen Tierarten, in der Reihenfolge, wie sie auf unserer Seite erscheinen. Dies ist nur ein vorläufiges Werk, und wird bei Bedarf ergänzt und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Seit dem 01. Juni 2007 muss ein Inserent den Aufnahmebedingungen bei der Registrierung auf Animalus zustimmen. Jedoch wurde auch bereits vorher, bei der Aufnahme auf untenstehende Punkte geachtet.
- Die Haltung ist artgerecht, die Pferde haben entsprechend ihrem Alter und ihrer Nutzung genügend Freilauf.
- Es werden keine Pferde aufgenommen, die als Schlachtpferde verkauft werden.
- Die Zuchtpferde müssen gesund und wesensfest sein, wenn möglich vor der Deckung auf Erbkrankheiten untersucht werden.
- Importpferde müssen registriert sein und einen Equidenpass mit eindeutiger Kennnummer auf Lebenszeit mitführen. Außerdem müssen sie eine veterinärbehördliche Gesundheitsbescheinigung, welche vom Amtstierarzt ausgestellt wurde, mitführen.
- Dauert der Transport länger als acht Stunden, muss ein Transportplan vom Amtstierarzt geprüft und bestätigt werden.
- Beratung und Betreuung der Käufer vor und nach dem Kauf, aber auch gewissenhafte Prüfung, ob der Käufer dem Pferd einen guten Platz bieten kann.
- Sollten Zweifel an der Seriosität oder den Zucht- und Haltungsbedingungen eines Züchters, Händlers oder einer Privatperson bestehen, werden wir die entsprechenden Behörden informieren, um sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden.
Diesen Regeln muss jeder Züchter oder Verkäufer, der seine Pferde bei Animalus einstellt, seit dem 01.06.2007 zustimmen. Jedoch kann es immer einmal vorkommen, dass sich ein „schwarzes Schaf“ einschleicht. Prüfen Sie deshalb jeden Züchter oder Verkäufer selbst vor Ort, informieren Sie sich rechtzeitig und ausführlich, seien Sie kritisch und vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand!
- Es werden nur Rassehunde aufgenommen.
- Jedoch auch Rassen wie der Altdeutsche Schäferhund oder noch junge Rassen, wie z.B. der Elo, auch wenn diese nicht vom FCI anerkannt sind.
- Zuchtverbesserungen mit Tierschutzgedanken, wie Rückzüchtungen einzelner Rassen zu ihren „gesunden“ Vorfahren hin, unterstützen wir.
- Qualzuchten oder überzüchtete Rassehunde mit eingeschränkter Lebensqualität werden nicht aufgenommen, dies wird im Einzelfall entschieden (z.B. bei freiatmenden Vertretern problematischer Rassen)
- Die Haltung ist artgerecht und die Hunde wachsen im Familienverband und nicht in Zwingerhaltung auf. Ein Auslauf mit Grünfläche und witterungsfester Unterkunft, in welchem die Hunde zeitweise untergebracht sind, ist im Einzelfall zulässig.
- Die Hunde werden zu einem angemessenen Preis angeboten, nicht zu Billigpreisen. Ausnahme: für die Zucht ungeeignete Tiere oder Tiere mit Behinderungen können im Einzelfall auch „unter Preis“ verkauft werden.
- Beratung und Betreuung der Käufer vor und nach dem Kauf, aber auch gewissenhafte Prüfung, ob der Käufer den Hunden einen guten Platz bieten kann.
- Es werden nur Rassehunde aufgenommen, die einen Stammbaum besitzen und deren Elterntiere, sowie das Tier selbst, eine Zuchttauglichkeitsprüfung abgelegt haben. Ebenso sind sowohl die Elterntiere als auch die Großelterntiere auf rassetypische Erbkrankheiten (z.B. HD, ED, Patellaluxation, Augenerkrankungen, freiatmend) zu untersuchen.
- Der Züchter muss entweder eine Züchterprüfung abgelegt haben oder über genaue Kenntnisse der Hundezucht, der Vererbungslehre sowie der Haltung der von ihm gezüchteten Rasse verfügen.
- Die Zahl der gehaltenen Hunde muss entsprechend der Wohnverhältnisse, der Zeit und der Größe der Hunderasse angepasst sein.
- Sollten Zweifel an der Seriosität oder den Zuchtbedingungen eines Züchters bestehen, werden wir die entsprechenden Behörden informieren, um sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden.
Diesen Regeln muss jeder Züchter, der seine Hunde bei Animalus einstellt seit dem 01.06.2007 zustimmen. Jedoch kann es immer einmal vorkommen, dass sich ein „schwarzes Schaf“ einschleicht. Prüfen Sie deshalb jeden Züchter selbst vor Ort, informieren Sie sich rechtzeitig und ausführlich, seien Sie kritisch und vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand!
- Es werden nur Rassekatzen aufgenommen
- Zuchtverbesserungen mit Tierschutzgedanken, wie Rückzüchtungen einzelner Rassen zu ihren „gesunden“ Vorfahren hin (z.B. Perser mit Nase) unterstützen wir.
- Qualzuchten oder überzüchtete Rassekatzen mit eingeschränkter Lebensqualität werden nicht aufgenommen, dies wird im Einzelfall entschieden
- Die Elterntiere müssen gesund und wesensfest sein und ihre Jungtiere in der Regel in Normalgeburt bekommen.
- Die Haltung ist artgerecht und die Katzen wachsen im Familienverband auf, nicht in reinen Freiläufen ohne ausreichenden Kontakt zum Menschen. Die Katzen haben die Möglichkeit, sich aus dem Weg zu gehen, so dass nicht aufgrund von „zu vielen“ Tieren Stress entsteht.
- Die Katzenwelpen werden frühestens ab der 12.Woche entwurmt und geimpft abgegeben. Dies ist wichtig, um eine ausreichende Sozialisation und einen ausreichenden Impfschutz zu gewährleisten.
- Die Katzen werden zu einem angemessenen Preis angeboten, nicht zu Billigpreisen. Ausnahme: für die Zucht ungeeignete Tiere oder Tiere mit Behinderungen können im Einzelfall auch „unter Preis“ verkauft werden.
- Beratung und Betreuung der Käufer vor und nach dem Kauf, aber auch gewissenhafte Prüfung, ob der Käufer den Katzen einen guten Platz bieten kann.
- Es werden nur Rassekatzen aufgenommen, die einen Stammbaum besitzen und deren Elterntiere, sowie das Tier selbst, eine Zuchttauglichkeitsprüfung abgelegt haben.
- Der Züchter muss entweder eine Züchterprüfung abgelegt haben oder über genaue Kenntnisse der Katzenzucht, der Vererbungslehre sowie der Haltung der von ihm gezüchteten Rasse verfügen.
- Die Zahl der gehaltenen Katzen muss den Wohnverhältnissen und der vorhandenen Zeit angepasst sein.
- Sollten Zweifel an der Seriosität oder den Zuchtbedingungen eines Züchters bestehen, werden wir die entsprechenden Behörden informieren, um sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden.
Diesen Regeln muss jeder Züchter, der seine Katzen bei Animalus einstellt, seit dem 01.06.2007 zustimmen. Jedoch kann es immer einmal vorkommen, dass sich ein „schwarzes Schaf“ einschleicht. Prüfen Sie deshalb jeden Züchter selbst vor Ort, informieren Sie sich rechtzeitig und ausführlich, seien Sie kritisch und vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand!
- Es werden nur Rassetiere aufgenommen.
- Auch Neuzüchtungen, welche noch nicht offiziell anerkannt sind, insofern, dass sie nicht dem Tierschutzgedanken widersprechen.
- Zuchtverbesserungen mit Tierschutzgedanken, wie Rückzüchtungen einzelner Rassen zu ihren „gesunden“ Vorfahren hin, unterstützen wir.
- Qualzuchten mit eingeschränkter Lebensqualität werden nicht aufgenommen, dies wird im Einzelfall entschieden
- Die Elterntiere müssen gesund und wesensfest sein und ihre Jungtiere in der Regel in Normalgeburt bekommen. Es dürfen keine Krankheiten der Elterntiere oder der Nachzuchten bekannt sein, wie z.B. Zahnfehlstellungen, geringe Lebenserwartung, Geburtsschwierigkeiten, Erbschäden. Die Herkunft und Abstammung der Zuchttiere ist bekannt (Stammbaum).
- Die Haltung ist artgerecht und die Tiere wachsen - je nach Art- in geeigneten Gehegen mit Artgenossen (bei Rudeltieren) oder in Einzelhaltung (bei Einzelgängern) auf. Die Gehege sind so gestaltet, dass sie den Anfordernissen der Kleinsäuger entsprechen, Abwechslung und genügend Platz bieten. Die Tiere haben die Möglichkeit, sich aus dem Weg zu gehen, so dass nicht aufgrund von „zu vielen“ Tieren Stress entsteht.
- Die Kleinsäuger werden zu einem angemessenen Preis angeboten, nicht zu Billigpreisen. Ausnahme: für die Zucht ungeeignete Tiere oder Tiere mit Behinderungen können im Einzelfall auch „unter Preis“ verkauft werden.
- Beratung und Betreuung der Käufer vor und nach dem Kauf, aber auch gewissenhafte Prüfung, ob der Käufer den Tieren einen guten Platz bieten kann.
- Der Züchter muss entweder eine Züchterprüfung abgelegt haben oder über genaue Kenntnisse der Kleintierzucht, der Vererbungslehre sowie der Haltung der von ihm gezüchteten Tierart verfügen.
- Die Zahl der gehaltenen Kleinsäuger muss entsprechend der Wohnverhältnisse, der Zeit und den Haltungsbedingungen angepasst sein.
- Sonderregelung Frettchen: Es werden keine Züchter aufgenommen, welche mit Langhaarfähen züchten, da diese nicht genügend Milch für ihre Welpen produzieren und wir dies aus Tierschutzgründen ablehnen.
- Sollten Zweifel an der Seriosität oder den Zuchtbedingungen eines Züchters bestehen, werden wir die entsprechenden Behörden informieren, um sicherzustellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden.
Diesen Regeln muss jeder Züchter, der seine Kleinsäuger bei Animalus einstellt,seit dem 01.06.2007 zustimmen. Jedoch kann es immer einmal vorkommen, dass sich ein „schwarzes Schaf“ einschleicht. Prüfen Sie deshalb jeden Züchter selbst vor Ort, informieren Sie sich rechtzeitig und ausführlich, seien Sie kritisch, vertrauen Sie Ihrem gesunden Menschenverstand!
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